Nachlass-Immobilien aus einer Hand · Bewertung, Sicherung und Verkauf, weltweit · info@hauserbe.de
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Immobilien im Nachlass

Haus oder Wohnung geerbt.
Und jetzt hundert Fragen.

Sicher haben Sie inzwischen bemerkt: Eine geerbte Immobilie bringt nicht nur Freude. Wir bringen Licht ins Dunkel und beantworten Fragen, von denen Sie bisher gar nicht wussten, dass Sie sie stellen müssen. Für Erben und für alle, die vorher ordnen wollen.

Familie gibt Werte an die naechste Generation weiter

Seit vielen Jahren ist der Vorstand der Restruktur SE für Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker und Insolvenzverwalter tätig. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen möchten wir nun auch für Erben nutzbar machen. Denn leider ist der Antritt einer Erbschaft mit Immobilienbezügen deutlich zu komplex, als dass Sie einfach nur einen gewöhnlichen Immobilienmakler beauftragen sollten.

Gesetzliches Erbrecht: Gesetzbuch, Waage und Familie
Erfahrung aus der Nachlasspraxis Gewachsen im Umfeld von Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung und Insolvenz.
Strukturierte Nachlassplanung mit Checkliste, Kalender und Diagramm
Erprobte Vorgehensweise Bewertung, Sicherung und Verkauf unter Vermeidung von Haftung.
Immobilie vererben: Haus, Schluessel, Grundbuch und Familie
Jetzt für private Erben Sorgfalt für Ihre geerbte Immobilie, mit einem Ansprechpartner.

Der Wert

Ein Haus,
vier Werte.

Dieselbe Immobilie wird ganz unterschiedlich wahrgenommen: Die Bank, das Finanzamt, Sie selbst und der Käufer sehen jeweils ein anderes Haus. Wer die Einschätzungen der anderen Beteiligten nicht kennt oder nicht ausreichend berücksichtigt, schätzt die eigene Lage falsch ein.

So sieht die Bank das Haus Ruine mit eingebrochenem Dach, freiliegenden Sparren, zerbrochenen und vernagelten Fenstern, schief haengender Tuer, Rissen, abgebrochenem Kamin, eingesunkenem Garagendach, Zaunresten und Bauschutt. Eine Kraehe sitzt auf dem First, darueber eine Regenwolke.

Die Bank

Ein Bankberater ist ein vorsichtiger Mensch, er entscheidet über fremdes Geld. Um sich abzusichern, setzt er den Wert einer Immobilie als Sicherheit eher sehr vorsichtig an.

So sieht das Finanzamt das Haus Villa mit vier Saeulen, Giebelfeld, Balustrade, Freitreppe und Bogenfenstern, davor Pool mit Leiter, Liegen und Sonnenschirm, Springbrunnen, Formschnitt, gestreifter Rasen und ein Sportwagen in der Auffahrt, bei Sonnenschein.

Das Finanzamt

In der Theorie wachsen die Bäume in den Himmel. Der Finanzbeamte war nicht vor Ort: Aus Bodenrichtwert und Grundstücksgröße werden grobe Werte abgeleitet. Ein sechzig Jahre alter Bungalow kann auf einmal wie ein riesiges Vermögen erscheinen.

So sehen Sie Ihr Haus Dasselbe Haus wie im ersten Bild, intakt und gepflegt: Ziegeldach mit Schleppgaube, Regenrinne, Fensterlaeden, Blumenkasten, Vordach, rauchender Kamin, Garage, gepflasterte Auffahrt, Hecke mit Durchgang, Baum, Beet mit Schmetterlingen, Terrasse, Fahrrad, Briefkasten, angelehnte Leiter und eine Katze auf der Eingangsstufe.

Sie selbst

Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne. Zunächst erscheint die geerbte Immobilie als großer Vermögenswert. Aber sind die unausgesprochenen Denkvoraussetzungen zutreffend?

So sieht der Kaeufer das Haus Dasselbe Haus im gleichen Massstab, dazu Lupe, Zollstock, Klemmbrett und fuenf beschriftete Fahnen zu Dach, Fenstern, Heizung, Bad und Garage. Dach: Baujahr? Fenster: von wann? Heizung: von wann? Bad: noch original? nur eine Garage?
So sieht der Kaeufer das Haus Dasselbe Haus im gleichen Massstab, dazu Lupe, Zollstock, Klemmbrett und fuenf numerierte Punkte, die zur Liste darunter gehoeren. 1 2 3 4 5

Der Käufer

Er sieht zuerst, was noch zu tun ist. Welchen Investitionsbedarf gibt es? Auch den neuen Pool und die Sauna würde er gern bei der Verhandlung mit herausholen.

Warum wir

Ein Fachmann pro Gebiet lässt mehr Fragen offen als geklärt.

Der Anwalt beantwortet die rechtliche Frage, der Steuerberater die steuerliche, der Gutachter die zum Verkehrswert. Zusammengeführt hat die Antworten niemand. Jeder Berater unterstellt „normale“ Verhältnisse. Aber entspricht dies auch Ihrem konkreten Einzelfall?

Gesetzliches Erbrecht: Gesetzbuch, Waage und Familie

Jahrelange Erfahrung

Wir arbeiten seit Jahren für Nachlasspfleger, Insolvenzverwalter und Testamentsvollstrecker bei Immobilientransaktionen weltweit. Was dort Alltag ist, ist für Sie der erste Erbfall.

Haftungsrisiken ausschließen

Wir wollen erreichen, dass Sie ruhig schlafen können: Vor jedem Preisgespräch klären wir, wofür Sie als Erbe einstehen und welche Fristen laufen.

Chancen benennen

Werterhöhungspotenzial, Teilverkauf, Erbauseinandersetzung, Abschichtung. Es gibt in der Regel mehr Wege als Halten oder Ausschlagen.

Vermittlung unter Miterben

Wir vermitteln zwischen Miterben, solange es geht. Anwaltsbriefe zwischen Geschwistern lösen selten ein Immobilienproblem, sie verteuern es.

Ein Ansprechpartner

Und das Wichtigste: Sie erklären Ihre Lage genau einmal. Wir stimmen Anwalt, Steuerberater, Gutachter und Notar in Ihrem Auftrag aufeinander ab, statt Sie zwischen vier Terminen hin und her zu schicken.

Weg 1 · Sie haben geerbt

Drei Lagen,
in denen wir gerufen werden.

Erben ist kein einheitlicher Fall. Suchen Sie die Lage, die Ihrer am nächsten kommt. Der erste Schritt ist in allen drei Fällen derselbe.

Erbengemeinschaft: mehrere Erben, ein gemeinsamer Nachlass
01

Plötzlich Eigentümer

Sie sind Alleinerbe. Damit kommen Erbschaftsteuer, aufgeschobene Reparaturen und laufende Kosten auf Sie zu. Ob das Haus diese Lasten trägt, entscheidet sich am Wert.

  • Rät Ihr Anwalt zum Ausschlagen, ohne den Wert zu kennen?
  • Wissen Sie, welche Kosten in den nächsten zwölf Monaten fällig werden?
  • Kennen Sie die Frist für die Ausschlagung, und läuft sie schon?
So gehen wir vor →
02

Erbengemeinschaft

Mehrere Personen haben dieselbe Immobilie geerbt. Bis der Nachlass geteilt ist, entscheiden Sie gemeinsam, wesentliche Punkte sogar einstimmig.

  • Wer zahlt Kreditraten, Grundsteuer und die nächste Reparatur?
  • Ein Miterbe lebt im Ausland und ist Ihnen persönlich unbekannt?
  • Gab es zwischen den Miterben schon vorher Spannungen?
So gehen wir vor →
03

Verkauf

Die Entscheidung ist gefallen, die Immobilie soll verkauft werden. Die Risiken liegen dabei nicht im Notartermin, sondern in der Vorbereitung.

  • Ist im Grundbuch alles bereinigt, oder fehlt die Erbenberichtigung?
  • Liegen Energieausweis, Grundriss und Flächenberechnung vor?
  • Sind Altlasten, Baulasten und rückständige Lasten geprüft?
So gehen wir vor →

Weg 2 · Sie wollen vererben

Wer vorher ordnet,
erspart drei Generationen Streit.

Eine Erbschaft anzutreten kann schnell überfordern. Auch Konflikte sind leider nicht selten. Bitte machen Sie es Ihren Erben leicht! Ein notarielles Testament zu errichten ist absolut sinnvoll. Unsere Erfahrung ist aber: Ein juristisch richtiges Testament ist nicht automatisch auch durchführbar. Der Notar kann nicht leisten, Ihre Situation wirtschaftlich und familiär zu durchdenken und Entwicklungen zu antizipieren, die weit in der Zukunft liegen.

Immobilie vererben: Haus, Schluessel, Grundbuch und Familie
01

Immobilie im Testament

Ein Satz wie „meine Kinder erben zu gleichen Teilen“ erzeugt bei einem Haus genau die Lage, die später zum Streit führt: eine Erbengemeinschaft, die alles einstimmig entscheiden muss.

  • Wer soll die Immobilie tatsächlich bekommen?
  • Womit werden die übrigen Erben ausgeglichen?
  • Reicht das übrige Vermögen für diesen Ausgleich?
Lage besprechen →
02

Übertragung zu Lebzeiten

Eine Übertragung vor dem Erbfall kann Freibeträge mehrfach nutzen und Streit vermeiden. Sie hat aber Folgen, die man vorher kennen muss, etwa für Wohnrecht, Pflege und Rückforderung.

  • Nießbrauch oder Wohnrecht behalten oder nicht?
  • Was passiert bei Pflegebedürftigkeit und Sozialhilfe?
  • Wie wirkt die Zehnjahresfrist auf Pflichtteil und Steuer?
Lage besprechen →
03

Erbengemeinschaft vermeiden

Mehrere Kinder, ein Haus. Das ist der häufigste Ausgangspunkt für einen Streit, der Jahre dauert. Es gibt mehrere Wege, das vorher zu lösen, und alle setzen eine Bewertung voraus.

  • Teilungsanordnung, Vermächtnis oder Übertragung?
  • Was ist die Immobilie heute wert, was voraussichtlich später?
  • Wie hoch fällt der Pflichtteil aus, wenn einer leer ausgeht?
Lage besprechen →
Schenkung: Geschenk, Haus, Schluessel und Uebergabe
Übertragung zu LebzeitenNießbrauch, Wohnrecht und die Zehnjahresfrist bestimmen, ob eine Schenkung sich rechnet.
Erbschaftsteuer: Rechner, Diagramme und Muenzen 18.400 24.900 31.750 Erbschaftsteuer %
Freibeträge und SteuerWer früh überträgt, kann Freibeträge mehrfach nutzen. Das setzt eine belastbare Bewertung voraus.

Wir erstellen kein Testament, das macht ein Notar oder ein Anwalt. Wir liefern die Grundlage dafür: eine belastbare Bewertung, die Folgen jeder Variante in Zahlen und einen Vorschlag, wie die Immobilie sinnvoll zugeordnet wird.

Ablauf

Vier Schritte,
dann wissen Sie, woran Sie sind.

Der erste Schritt ist kostenfrei und unverbindlich. Danach entscheiden Sie, ob und in welchem Umfang wir für Sie tätig werden.

Strukturierte Nachlassplanung mit Checkliste, Kalender und Diagramm
01

Erstgespräch

30 Minuten, kostenfrei

Sie schildern die Lage: wer geerbt hat, was zur Immobilie bekannt ist, was drängt. Wir sagen Ihnen, welche Fristen laufen und was in den nächsten Tagen zu tun ist.

02

Bestandsaufnahme

ein bis zwei Wochen

Grundbuch, Kataster, Baulasten, Altlasten, Zustand vor Ort. Wir ermitteln die vier Werte und legen sie schriftlich vor.

03

Entscheidung

Ihr Zeitrahmen

Alle Möglichkeiten nebeneinander, mit Zahlen und Risiken: halten, vermieten, verkaufen, auseinandersetzen oder ausschlagen. Sie entscheiden.

04

Umsetzung

bis zur Übergabe

Bei einem Verkauf übernehmen wir Vermarktung, Käuferprüfung, Verhandlung, Notartermin und die Abwicklung danach.

Bewertungen

Was Erben und Berater
über uns schreiben.

Ausgewählte Auszüge aus dem Google-Unternehmensprofil der R&V Restrukturierung und Vermögensverwaltung GmbH, aus deren Arbeit hauserbe entstanden ist. Die vollständige Liste aller Bewertungen ist dort einsehbar.

4,8

aus 27 Bewertungen im Google-Unternehmensprofil der R&V GmbH

Alle Bewertungen ansehen →
Wir, eine private Erbengemeinschaft, hatten eine wirklich schwierige Immobilie hinterlassen bekommen. Herr Reichmann hat uns von Anfang an seriös und absolut kompetent zur Seite gestanden und verschiedene Lösungsansätze vorgestellt.
Birgit R.Erbengemeinschaft · vor 11 Monaten
Herr Reichmann hat mich pragmatisch, unkompliziert und sehr effektiv unterstützt. Dank seiner breiten Vernetzung hat er passende Interessenten für eine wertsteigernde Veräußerung gefunden.
So H.Verkauf · vor einem Jahr
Herzlichen Dank für die hervorragende umfassende Beratung. Sie haben mich in meiner Entscheidung fachkundig unterstützt. 100 % Weiterempfehlung.
Katharina S.Beratung · vor 7 Monaten
Herr Reichmann hat mich exzellent beraten sowie begleitet und die Immobilienverwertung erfolgreich abgeschlossen.
Isabel A.Verwertung · vor 2 Jahren
Als Rechtsanwalt habe ich mit der R&V GmbH und ihrem Geschäftsführer Herrn Reichmann im Zusammenhang mit einer Immobilien-Angelegenheit über mehrere Monate hinweg zu tun gehabt. Die Zusammenarbeit verlief vollumfänglich zufriedenstellend.
Ein RechtsanwaltAus Anwaltssicht · vor 5 Jahren
Herr Reichmann hat überdurchschnittliche Fachkompetenz bewiesen. Wir durften eine sehr gut geplante und professionelle Verkaufsabwicklung erleben.
Friedemann H.Verkaufsabwicklung · vor 5 Jahren

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wenn Ihre Frage hier nicht steht, rufen Sie an. Ein kurzes Gespräch klärt mehr als eine lange Liste.

Testament mit Fuellfederhalter, Siegel und Unterschrift
Was kostet das Erstgespräch?

Nichts. Sie erhalten eine Einschätzung zur Lage, zu laufenden Fristen und zu den nächsten Schritten. Erst wenn wir darüber hinaus tätig werden sollen, sprechen wir über Vergütung, und zwar vorher und schriftlich.

Sind Sie ein Makler?

Wir vermarkten und verkaufen Immobilien, deshalb liegt eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO vor. Der Unterschied zur klassischen Maklertätigkeit liegt davor: Bewertung aus vier Blickwinkeln, Prüfung der Haftungsrisiken, Beschaffung der Unterlagen und Abstimmung unter Miterben. Der Verkauf ist ein möglicher Ausgang, nicht der Zweck.

Ersetzen Sie meinen Anwalt oder Steuerberater?

Nein. Rechtsberatung und steuerliche Beratung dürfen und wollen wir nicht leisten. Wir arbeiten mit Ihren Beratern zusammen oder benennen Ihnen passende, und wir sorgen dafür, dass die Auskünfte zusammenpassen. Genau daran scheitert es nach meiner Erfahrung am häufigsten.

Wir sind eine Erbengemeinschaft und uneinig. Können Sie überhaupt tätig werden?

Für die Bestandsaufnahme genügt oft ein Miterbe als Auftraggeber, für den Verkauf brauchen wir alle. Uneinigkeit ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Wir legen zuerst Zahlen vor, weil sich über eine gemeinsame Grundlage leichter einigen lässt als über Vermutungen.

Lohnt es sich, wenn die Immobilie in schlechtem Zustand ist?

Gerade dann. Bei einer sanierungsbedürftigen Immobilie liegen Wertspanne und Haftungsrisiko am weitesten auseinander. Ein Ausschlagen kann richtig sein, ist es aber oft nicht, wenn man den Wert und die Alternativen kennt.

Ich möchte vorher ordnen, nicht erben. Passt das zu Ihnen?

Ja, das ist der zweite Weg. Wir bewerten die Immobilie, rechnen die Folgen der möglichen Wege durch und schlagen vor, wie sie zugeordnet wird. Das Testament selbst erstellt ein Notar oder ein Anwalt, ich liefere die Grundlage dafür. Häufig zeigt sich dabei, dass das übrige Vermögen für den Ausgleich der anderen Erben nicht ausreicht, und genau daran scheitern viele Regelungen später.

Arbeiten Sie auch außerhalb Deutschlands?

Ja. Wir wickeln seit Jahren Immobilientransaktionen weltweit ab, weil Nachlasspfleger und Insolvenzverwalter überall bestellt werden. Für Ortstermine arbeiten wir mit Sachverständigen vor Ort.

Erstgespräch

In 30 Minuten wissen Sie, was zu tun ist.

Schildern Sie uns Ihre Lage in wenigen Sätzen. Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages mit einer ersten Einschätzung.

Kontakt

Erzählen Sie uns,
was passiert ist.

Ein Anruf oder eine Nachricht genügt. Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages und sagen Ihnen, welche Fristen laufen und was als nächstes ansteht.

Beratungsgespraech zwischen Berater und Familie
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hauserbe.de

Immobilien im Nachlass, aus einer Hand

Schildern Sie uns Ihre Lage. Wir sehen sie uns an und melden uns mit einer ersten Einschätzung, in der Regel am nächsten Arbeitstag. Das Erstgespräch ist kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts.

E-Mail
info@hauserbe.deAntwort innerhalb eines Arbeitstages
Anschrift
Märkerstr. 34a, 63755 AlzenauTermine nach Vereinbarung